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Fluglärm: EU-Kommission bekommt kein Veto-Recht

28.01.2014 11:33 Uhr
Fluglärm: EU-Kommission bekommt kein Veto-Recht
Die  EU-Kommission soll kündftig lediglich über die Maßnahmen informiert werden, die über die EU-Vorschriften zur Fluglärmeinschränkung hinausgehen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Daniel Reinhardt

Die einzelnen Mitgliedsstaaten dürfen selber entscheiden, die Rahmenbedingungen der EU-Gesetze eventuell zu verschärfen.

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Brüssel. Bei dem EU-Rahmengesetz für neue Regeln zur Lärmeinschränkung an Flughäfen wird die EU-Kommission nicht das Recht erhalten, einzelne Maßnahmen von Flughäfen durch ihren Einspruch zu verbieten. Darauf einigten sich Vertreter der gesetzgeberischen EU-Einrichtungen gestern Abend in Brüssel. Damit bleibt es weiter den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, die Rahmenbedingungen der EU-Gesetzgebung eventuell zu verschärfen, falls die zuständigen Behörden das so beschließen.

Die EU-Kommission hatte gefordert, einzelne „Betriebsbeschränkungen”, die aufgrund von umwelt- und lärmpolitischen Entscheidungen getroffen werden, verbieten zu können, wenn sie nicht im Einklang gestanden hätten mit den von der EU festgelegten Wirtschaftlichkeitserwartungen des Flughafens. Außerdem wollte die EU-Kommission gleiche Lärmregelungen für alle Flughäfen in der EU einführen. Beides lehnten die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament ab.

„Und das ist gut so”, kommentierte der Unterhändler des Europaparlaments, der österreichische Sozialdemokrat Jörg Leichtfried, heute Vormittag in einer Presskonferenz. Ein Flughafen in einem Ballungsgebiet sei anders zu behandeln als ein Flughafen „auf einer einsamen Insel”. Der Kommissionsvorschlag sei auch unter Druck der USA und US-Unternehmen wie FedEx zustande gekommen, die vor allem nachts ihre Flugaktivitäten ausüben wollen.

Künftig soll die EU-Kommission lediglich über die Maßnahmen informiert werden, die über die EU-Vorschriften zur Fluglärmeinschränkung hinausgehen. Innerhalb von drei Monaten kann die Kommission der zuständigen Behörde dann eine Stellungnahme mit eventueller Kritik schicken. Eine Verpflichtung, die beschlossenen Maßnahmen zu ändern, entsteht für die Flughäfen dadurch aber nicht.

Vermehrt Flughafenverbote für lärmintensive Flugzeuge 

Der Gesetzesvorschlag wurde außerdem mit Auflagen zur Fluglärmbegrenzung erweitert. „Dem gesundheitlichen Aspekt wird jetzt mehr Rechnung getragen”, sagte Leichtfried. Lärmintensive Flugzeuge sollen nach und nach Flughafenverbote erhalten. Pro Jahr sollen 25 Prozent der zu lärmintensiven Flugzeuge aus dem Verkehr gezogen werden. Die Kommission hatte 20 Prozent vorgeschlagen.

Die neuen Regeln werden in gut zwei Jahren in Kraft treten. Laufende Mediationsverfahren an Flughäfen müssen den neuen EU-Vorschriften nach drei Jahren folgen. Dem Kompromiss müssen jetzt noch der EU-Rat und das Europaparlament förmlich zustimmen. Im Parlament ist die Plenums-Abstimmung für Mitte April vorgesehen. (kw)

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