Hamburg. Kleinere Straftaten werden auch weiterhin nicht mit einem Fahrverbot geahndet. Das Land Niedersachsen konnte sich am Mittwoch bei der Justizministerkonferenz in Hamburg nicht mit seinem Vorschlag durchsetzen, neben Geld- und Haftstrafen auch ein Fahrverbot als Hauptstrafe in den Ahndungskatalog aufzunehmen. Die Ressortchefs sprachen sich mit acht zu acht Stimmen gegen das Ansinnen aus Hannover aus, wie die Nachrichtenagentur dpa erfuhr.
Zuvor hatte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) klar gegen ein Fahrverbot ausgesprochen. „Ich bin der Meinung, dass wir es bei der geltenden Rechtslage bewenden lassen sollten", sagte sie vor Beginn des zweitägigen Treffens.
Eine Gesetzesänderung zur Einführung eines Fahrverbots als Hauptstrafe haben nach Informationen der „WAZ" Nordrhein-Westfalen, Berlin und Baden-Württemberg abgelehnt. Schon vor der Konferenz hatten sich Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz ablehnend geäußert. Damit ist auch der Vorstoß Hamburgs zunächst ad acta gelegt, der neben einem Fahrverbot auch gemeinnützige Arbeit vorsah. Polizeigewerkschaften hatten sich für ein Fahrverbot ausgesprochen. Nach Ansicht von Leutheusser-Schnarrenberger ist ein Fahrverbot für Delikte wie Körperverletzung oder Diebstahl jedoch nicht gerecht. So könnten Täter, die kein Auto besäßen, damit nicht belegt werden. Umgekehrt wäre ein Berufskraftfahrer von einem Fahrverbot besonders hart betroffen. (dpa)