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Ex-Ricö-Chef auf freiem Fuß

18.12.2009 16:11 Uhr
Ex-Ricö-Chef auf freiem Fuß
Der ehemalige Ricö-Geschäftsführer P. (Mitte) mit seinen Verteidigern Matthias Waldraff (l.) und Steffen Stern
© Foto: Kathrin Petersen

Betrug im besonders schweren Fall: Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe für den ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Spedition Ricö

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Göttingen. Knapp vier Monate nach Prozessbeginn hat das Landgericht Göttingen heute am 16. Verhandlungstag das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer der inzwischen insolventen Spedition Ricö gesprochen. Das Strafmaß: Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Betrugs in besonders schwerem Fall. In das heutige Urteil wurde ein Urteil wegen Lohnsteuerhinterziehung einbezogen. Der Haftbefehl gegen den 45-Jährigen P. wurde aufgehoben. Nach neun Monaten Untersuchungshaft konnte er das Gericht heute als freier Mann verlassen. Das Urteil ist rechtskräftig; die Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel. Die Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Eine Freiheitsstrafe von weiteren elf Monaten werde P. zu einem späteren Zeitpunkt antreten müssen, so sein Verteidiger Matthias Waldraff. Das Urteil blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert hatte. Zu Beginn der Verhandlung hatte Steffen Stern, einer der drei Verteidiger von P., eine Erklärung abgegeben. Sein Mandant P. räume ein, sich in einigen Fällen des Betrugs und der Unterschlagung schuldig gemacht zu haben. Die Vorwürfe der Urkundenfälschung und der Untreue weise er hingegen nach wie vor zurück. P. bestätige, dass er in mehreren Fällen Leasingfahrzeuge, die, wie er wusste, noch nicht abgelöst worden waren und folglich noch in fremdem Eigentum standen, „aufarbeiten“, mit einer neuen Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) versehen und einer Vollabnahme durch eine Fahrzeugprüfstelle unterziehen ließ, bevor er sie unter der Vorspiegelung, sie stünden im Eigentum der Firma Ricö beziehungsweise der Firma Richter, weiterveräußerte. Hintergrund sei Kapitalbedarf gewesen, der durch eine zeitlich vorgezogene Veräußerung von Fahrzeugen, die erst in einigen Monaten zur Ablösung anstanden, gedeckt worden sei. Dass im Hinblick auf den Austausch der FIN objektiv das Verfälschen einer Urkunde vorliegen könnte, habe außerhalb der Vorstellung aller Beteiligten gelegen. Das Geständnis von P. habe geholfen, das Verfahren abzukürzen, sagte der Vorsitzende Richter August-Wilhelm Marahrens. Die Unterlagen zu dem Verfahren würden einen ganzen Aktenraum füllen. Den durch die Betrugshandlungen verursachten Schaden bezifferte das Gericht in seinem heutigen Urteil auf 400.000 Euro. (kap)

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