Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof(EuGH) wird eine Vertiefung von Außen- und Unterweser voraussichtlich nicht verhindern. Der Generalanwalt Niilo Jääskinen beim Europäischen Gerichtshof hat dem Gerichtshof am Donnerstag eine Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie(WRR) empfohlen, die einer Weservertiefung nicht grundsätzlich entgegensteht. Das Verfahren gilt auch als wegweisend für die Vertiefung der Elbe in Hamburg.
Demnach muss eine mögliche Vertiefung der Fahrrinne den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie genügen. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Projekten die Genehmigung zu versagen, die zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen. Dabei seien auch geringfügige Beeinträchtigungen von Bedeutung, sagt der Generalanwalt. Zumal die Weser bereits heute erheblich belastet sei. Die Bundesregierung habe selbst eingeräumt, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erst im nächsten Jahr erreicht würden.
Allerdings könnte eine Vertiefung der Fahrrinne im Rahmen der in der WRR (Art. 4) vorgesehenen Ausnahmen genehmigt werden. Zwar gelte auch dafür das „Verschlechterungsverbot“. Vorhaben, die „anderen Erfordernissen“ insbesondere wirtschaftlichen entsprächen, müssten deswegen mit den geeigneten „Bedingungen und Beschränkungen“ versehen werden.
Die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird Anfang nächsten Jahres erwartet. Das Verfahren müsste dann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fortgesetzt werden. Es müsste prüfen, ob die Genehmigung der deutschen Behörden der Entscheidung des EuGH entspricht.
Der Wirtschaftsverband Weser erwartet nach dem Votum, dass sich der Europäische Gerichtshof in seinem für das Frühjahr 2015 angekündigten Urteil der Stellungnahme des Generalanwalts anschließen werde. (tw/diwi)