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EU verhängt Rekord-Geldbuße gegen Lkw-Kartell

19.07.2016 12:52 Uhr
EU verhängt Rekord-Geldbuße gegen Lkw-Kartell
Hohe Geldstrafen für mehrere Lkw-Hersteller
© Foto: picture-alliance/chromorange/Dieter Möbus

14 Jahre lang haben die wichtigen Hersteller die Preise und Technologien abgesprochen. Dies bestrafen die europäischen Wettbewerbshüter. Betroffene Betriebe können nun Schadenersatz verlangen.

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Brüssel. Mit einer Rekordstrafe von knapp 2,93 Milliarden Euro müssen mehrere Lastwagenbauer für unerlaubte Preisabsprachen büßen. Betroffen sind Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault, wie die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mitteilte. Die Münchner VW-Tochter MAN kommt als Hinweisgeber ungeschoren davon. Die höchste Einzelstrafe entfällt mit rund einer Milliarde Euro auf Daimler.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte, es gebe gute Gründe für die Rekordstrafe. „Dieses Kartell betrifft einen sehr großen Markt und es hat sehr lange bestanden.“ Die Geldbuße ist doppelt so hoch wie eine 2012 verhängte EU-Kartellstrafe gegen Hersteller von Bildröhren für Fernseher und Computerbildschirme.

Das 1997 gegründete Lkw-Kartell war nach Angaben der europäischen Wettbewerbshüter 14 Jahre lang aktiv, es gab Absprachen auf der höchsten Führungsebene. Erst überraschende Untersuchungen durch die EU-Kommission setzten der Zusammenarbeit 2011 ein Ende.

Hersteller lassen sich auf Vergleich ein

Die meisten Firmen räumten ihre Schuld ein und haben einem Vergleich zugestimmt. Die EU-Kommission minderte daher die Geldbußen um zehn Prozent für Daimler, DAF (nun knapp 752,68 Millionen Euro), Volvo/Renault (fast 670,45 Millionen Euro) und Iveco (494,61 Millionen Euro), weil diese mit der Behörde bei ihren Ermittlungen zusammengearbeitet haben.

Die Mitglieder des Kartells haben sich mehrere Formen unerlaubter Zusammenarbeit zuschulden kommen lassen. So haben sie ihre Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen abgesprochen und sich auch beim Zeitplan für die Einführung von Technologien zur Minderung schädlicher Emissionen verständigt. Die Kosten für diese Technologien gaben sie an ihre Kunden weiter.

EU-Wettbewerbskommissarin Vestager betonte die wirtschaftliche Bedeutung von Lastwagen für den Warentransport in Europa. „Daher kann nicht hingenommen werden, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF, die zusammen etwa neun von zehn der in Europa produzierten mittelschweren und schweren Lkw stellen, untereinander ein Kartell bilden, anstatt miteinander zu konkurrieren.“

Daimler will Dinge ändern

Daimler bedauere die Vorfälle und habe Konsequenzen gezogen, sagte eine Unternehmenssprecherin. So seien interne Kontrollen gestärkt und Mitarbeiter verstärkt geschult worden. Der Stuttgarter Autobauer hatte schon 2014 mehr als 600 Millionen Euro für drohende Strafen aus dem Kartellverfahren zurückgelegt. Im zweiten Quartal dieses Jahres verbuchte der Konzern weitere 400 Millionen Euro für „Aufwendungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren“.

MAN verwies auf Unternehmensregeln, die „ein eindeutiges Bekenntnis zum freien und fairen Wettbewerb» enthielten. „Das Unternehmen duldet keine unlauteren Geschäftspraktiken oder gesetzes- beziehungsweise regelwidriges Verhalten“, hieß es.

Gegen die ebenfalls verdächtigte schwedische VW-Tochter Scania laufen die Ermittlungen weiter, weil das Unternehmen einen Vergleich ablehnte. „Scania hat mit der Kommission zusammengearbeitet. Wir teilen aber nicht die Auffassung der Kommission, dass wir uns an Preisabsprachen beteiligt haben“, sagte eine Sprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Wir teilen auch nicht die Ansicht, dass wir dazu beigetragen haben, die Einführung der mit dem EU-Recht konformen neuen Motoren zu verzögern.“

Betroffene können Schadenersatz verlangen

Neben den Strafzahlungen müssen sich Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault auf weitere Kosten in Millionenhöhe einstellen. Mehrere Rechtsanwälte planen derzeit, im Namen von Transporteuren, Spediteuren und Verladern die großen Nutzfahrzeughersteller in Europa auf Schadenersatz zu verklagen. Wer seine Ansprüche geltend machen will, muss schnell reagieren, weiß der Münchner Rechtsanwalt Georg Jäger. Wie Betroffene nun Geld zurückfordern können, erfahren Sie in der Ausgabe 28/2016 der Verkehrsrundschau. (dpa/sno/ag)

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