Brüssel. Dem Europaparlament liegt jetzt offiziell der Vorschlag vor, den grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-LKW in der EU ausdrücklich zu verbieten. Der österreichische Abgeordnete Jörg Leichtfried, der im Verkehrsausschuss die Gesetzesneufassung zu Maßen und Gewichten von LKW (Richtlinie 96/53/EG) federführend bearbeitet und damit als erster Änderungen zu den Vorschlägen der EU-Kommission vorlegen darf, hat ein solches Verbot formuliert. Ob es eine Mehrheit dafür gibt, ist weiter nicht klar.
Nach dem Vorschlag des Sozialdemokraten Leichtfried dürften nur zwischen Schweden und Finnland Lang-LKW die Grenzen überfahren. Die beiden Staaten hatten schon vor ihrer Aufnahme in die EU Lang-LKW eingesetzt. Die Fortführung der Praxis war in den Aufnahmeverhandlungen als Ausnahme festgelegt worden.
Als Begründung für das Verbot für andere Länder führt Leichtfried die längerfristigen Ziele der EU-Verkehrspolitik an, wie sie im so genannten Weißbuch formuliert sind. Dabei geht es vor allem um das Ziel, grundsätzlich Verkehr von der Straße auf Schiene und Wasserwege zu verlagern und Gütertransporte von mehr als 300 Kilometer Länge nur noch mit der Bahn auszuführen.
Wörtlich schreibt Leichtfried in seiner Begründung: „Der grenzüberschreitende Verkehr längerer Lastkraftwagen könnte für die im Weißbuch angeführten politischen Hauptziele zu Veränderungen führen. Es ist daher notwendig, zunächst eine umfassende Folgenabschätzung eines derartigen grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Auswirkungen auf die Verlagerung des Verkehrs, die Sicherheit, soziale Bedingungen und Arbeitsbedingungen, KMU, Logistik, Luftverschmutzung, Lärm usw. vorzunehmen.“
Am morgigen Dienstag findet im Verkehrsausschuss eine erste Diskussion zu Leichtfrieds Vorschlägen statt. Danach können andere Abgeordnete ebenfalls Änderungsvorschläge formulieren. Über die endgültige Stellungnahme des Verkehrsausschusses soll Anfang 2014 abgestimmt werden.
Die EU-Kommission schlägt in ihrer Neufassung der Richtlinie vor, den grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-LKW grundsätzlich zwischen zwei Staaten zu erlauben, in denen diese Fahrzeuge bereits fahren dürfen. (kw)