Berlin. Nachdem eine Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) vorerst gescheitert ist, haben die Verbände der verladenden Wirtschaft überraschend schnell eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorgelegt. Nach dem ergebnislosen Ausgang der Verhandlungen mit dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) stellten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) am heutigen Freitag das neue Regelwerk vor.
Sein Name: Deutsche Transport- und Lagerbedingungen (DTLB).
Die DTLB entsprechen aus Sicht der verladenden Wirtschaft den heutigen, branchenübergreifenden Realitäten in der Logistik. Kontinuierliche und strukturelle Veränderungen in den Transport- und Logistikketten aufgrund internationaler und zunehmend digitalisierter Supply-Chain-Ketten hätten ein modernes Klauselwerk notwendig gemacht. Das neue Regelwerk soll laut den Verladerverbänden ein ausgewogenes Verhältnis der Interessen zwischen den Auftrag gebenden Industrie- und Handelsunternehmen und deren Auftragnehmern sicherstellen.
Die DTLB schreiben Transport- und Logistikdienstleistern, die Aufträge von der verladenden Wirtschaft annehmen und dieses Regelwerk dabei vertraglich einbeziehen, die Einhaltung bestimmter Standards vor. Zum Beispiel müssen Auftragnehmer über ein Bewertungs- und Monitoringsystem verfügen, in dem Kennzahlen zur Qualität der Leistung festgelegt werden, sie sollen ein Qualitäts-Management-System verwenden und ein Notfallkonzept für unvorhergesehene Ereignisse beziehungsweise Vertragsstörungen haben.
Die Haftungsregeln für Auftragnehmer sind außerdem strenger als in den ADSp.
DSLV will zügig nachlegen
Die vier Verladerverbände betonten, dass sie mit der Auflage der DTLB die ADSp nicht mehr zu Anwendung empfehlen, sondern ihr eigenes Klauselwerk. Die ADSp seien nunmehr unwirksam. Dies bestreitet der DSLV wiederum mit Verweis auf die 2013 wegen des neuen Seehandelsrechts eingeführte Zusatzklausel. Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV, bekräftigte gegenüber der VerkehrsRundschau, dass sein Verband an den ADSp festhalten werde. „Wir werden die neuen ADSp in Kürze vorstellen“, sagte er. Wann das genau sein wird, dazu wollte er sich nicht äußern. Derzeit will man sich in den Gremien des DSLV offenbar noch darüber absprechen, wie weitgreifend die Änderungen sein sollen. Auch davon hängt dann der Veröffentlichungstermin ab.
Huster zeigte sich jedoch optimistisch, dass die ADSp auch weiterhin stark genutzt werden. Derzeit schätzt der Verband den Verbreitungsgrad in der Spedition auf etwa 90 Prozent. Daran werde sich laut Huster nicht viel ändern. „Wir werden weiterhin an dem Begriff Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen festhalten“, stellte der Hauptgeschäftsführer des DSLV klar.
BGL stellt ADSp in Frage
Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hinterfragte indes, ob die bisherigen ADSp nach dem Alleingang der Verladerverbände noch auf Alt- oder Neu-Verträge angewendet werden können. In diesem Zusammenhang verwies er auf sein eigenes Klauselwerk, die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL).
Unter Berücksichtigung der aktuellen, durch das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts bewirkten Rechtslage seien die VBGL sie die derzeit modernsten Geschäftsbedingungen für einen Transport-, Speditions- und Logistikunternehmer, betonte der BGL. Zusatzklauseln, wie er sie für die Nutzer der ADSp dringend empfiehlt, seien bei der Verwendung der VBGL nicht erforderlich. (ag/cd)
Die Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) können Sie kostenlos als PDF herunterladen.
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