Berlin/Köln. Das Bundesverkehrsministerium hat kürzlich die Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen für 2016 veröffentlicht. Demnach können sich Betriebe, die Güter- oder Werkverkehr mit Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen betreiben, vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nur noch bestimmte Maßnahmen bezuschussen lassen, die nicht die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind.
Das bedeutet, einzelne Weiterbildungsmodule und die beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sowie ADR-Fahrerschulungen und andere zwingend erforderliche Weiterbildungen für bestimmte Transportarten sind weiterhin tabu. Bei Weiterbildungen nach Paragraf 5 des BKrFQG übernimmt das BAG immerhin pauschal die Hälfte der Kosten von praktischen Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator.
Alle gemäß der Förderrichtlinie zuwendungsfähigen Weiterbildungen finden Sie in der Liste unterhalb dieser Meldung. Die Antragfrist für das Förderprogramm Weiterbildung beginnt am 2. Mai und endet am 30. November 2016. (ag)
1 Vorbereitungslehrgänge
1.1 Vorbereitungslehrgang auf die Grundqualifikation
1.2 Vorbereitungslehrgang zum Erwerb der fachlichen Eignung Güterkraftverkehr gemäß Berufszugangsverordnung
(GBZUgV), Verkehrsleiter
1.3 Vorbereitungslehrgang auf die externe Prüfung zum Berufskraftfahrer
2 Fahrsicherheit und -ökonomie
2.1 Wirtschaftliches Fahren (nicht BKrFQG)
2.2 Ladungssicherung (nicht BKrFQG)
2.3 Schadensprävention (nicht BKrFQG)
2.4 Fahrsicherheit (nicht BKrFQG)
2.5 BBS (Behaviour Based Safety: Schulung zur Verhaltensänderung zum Zwecke der Arbeitssicherheit)
2.6 Kurse zum Verhalten am Unfallort für Fahrerlaubnisinhaber
3 Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
3.1 Rechtliche Vorschriften im Güterkraftverkehr, Sozialvorschriften, Transportrecht, Arbeitsrecht, Zollrecht
(nicht BKrFQG)
3.2 Fuhrparkdisposition
– Fahrzeug- und Fahrerdisposition
3.3 Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten sowie Deutschkurse für nicht Deutsch-Muttersprachler
3.4 Kommunikations- und Verhaltenstraining für Fahrer und Disponenten (nicht BKrFQG)
4 Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
4.1 Möbel-/Umzugsgutbeförderung
– Schulungen zu Hebe- und Tragetechniken sowie zum Verpacken
4.2 Schwergutbeförderungen
– CAD Schulung (nur, wenn Schulung nicht im Rahmen des Erwerbs der Software erfolgt)
5 Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
5.1 Fortbildung zum geprüften Verkehrsfachwirt/Fachwirt für Güterverkehr und Logistik
5.2 Geprüfter Betriebswirt/Fachrichtung Logistik
5.3 Geprüfter Logistikmeister
5.4 Geprüfter Kraftverkehrsmeister
5.5 Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
6 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
6.1 Praktische Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen
Simulator nach § 5 BKrFQG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 2 BKrFQV
6.2 Praktische Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum zum wirtschaftlichen Fahren
(z. B. energiesparende Fahrweise)