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Details zum Regelbetrieb Lang-Lkw liegen vor

01.12.2016 10:08 Uhr
Details zum Regelbetrieb Lang-Lkw liegen vor
Ein Vorteil des Lang-Lkw: Es gibt im Straßengüterverkehr kaum ein Instrument, mit dem sich so schnell so viel CO2 einsparen lässt
© Foto: picture-alliance/Bernd Wüstneck

Der Lang-Lkw soll ab 2017 mit wenigen Einschränkungen unbefristet zugelassen werden. Das sieht der Entwurf einer entsprechenden Verordnung vor, der der VerkehrsRundschau vorliegt.

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München. Das Bundesverkehrsministerium hat einen Entwurf erstellt, in dem festgehalten wird, wie ab dem kommenden Jahr die Zulassung des Lang-Lkw erfolgen soll.

Resultate der BaSt sprechen für eine Fortsetzung des Einsatzes von Lang-Lkw

Dieser Entwurf sieht vor, den bis 31. Dezember 2016 laufenden Feldversuch in einen unbefristeten Dauerbetrieb zu überführen. „Insgesamt sprechen die Resultate der wissenschaftlichen Begleitung klar und deutlich für eine Fortsetzung des Einsatzes von Lang-Lkw“, heißt es in dem Papier, das der VerkehrsRundschau vorliegt.

Einzige Ausnahme: Für den Lang-Lkw Typ 2 (Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger) waren die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung noch nicht ausreichend, um eine Überführung in den Dauerbetrieb bereits jetzt zweifelsfrei empfehlen zu können. Deshalb soll der Lang-Lkw Typ 2 zunächst nur für ein weiteres Jahr befristet zugelassen werden.

Es bleibt bei der Positivliste

Auch zu der Zulassung im Straßennetz macht der Entwurf Angaben: Demnach soll es wie bislang beim Probebetrieb praktiziert bei der sogenannten Positivliste bleiben. Das heißt, Lang-Lkw dürfen weiterhin nur auf den Strecken fahren, die von den Bundesländern genehmigt wurden. Spricht sich ein Bundesland generell gegen die Lang-Lkw, so darf auch mit Inkrafttreten des Regelbetriebes dort kein Lang-Lkw fahren.

In der Begründung für den Dauerbetrieb werden in dem Entwurf zahlreiche Argumente aufgelistet, die die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) in ihrem Abschlussbericht zum fünfjährigen Probebetrieb ermittelt hat. So konnten keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf der Straße beobachtet werden. „Auch die im Feldversuch identifizierten Güter- und Logistikstrukturen lassen eine Verlagerungswirkung als unwahrscheinlich erscheinen“, schreiben die Experten des Bundesverkehrsministeriums.

Effizienzgewinne zwischen 15 und 25 Prozent

Eine weiteres Argument für den Lang-Lkw: Da im Durchschnitt zwei Lang-Lkw etwas mehr als drei Fahrten mit konventionellen Lkw ersetzen, ergaben sich Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 und 25 Prozent. Die Folge seien positive Umweltauswirkungen, die „kurzfristig in dieser Größenordnung von kaum einer anderen fahrzeugtechnischen Maßnahme am Lkw zu erreichen sind“.

Auch in puncto Unfallrisiko hat das BaSt beim Lang-Lkw keine höhere Gefahr im Vergleich zu herkömmlichen Lkw festgestellt. So würden Überholungen auf Bundesstraßen unter den gegebenen Randbedingungen nicht gefährlicher ablaufen als dies bei herkömmlichen Lkw der Fall sei, weshalb es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass erhöhte Sicherheitsrisiken zu erwarten seien.

Parkprobleme auf Rastanalgen ein Problem, aber lösbar

Es gibt allerdings auch zwei Probleme mit den Lang-Lkw: Zum einen sind sie laut Verordnungsentwurf aufgrund im Allgemeinen zu lang für die auf Rastanlagen verfügbaren Schrägparkstände. Doch hier gäbe es Lösungsansätze. „Insofern kann das Parken mit Lang-Lkw als technisch lösbar und somit beherrschbar eingestuft werden“, heißt es weiter.

Das zweite Problem: Die Lang-Lkw passen nicht vollständig in die Nothaltbuchten von Tunneln. Ob ein Umbau dieser Buchten erforderlich werde, sei in Abhängigkeit vom jeweiligen Anteil der Lang-Lkw auf der Grundlage einer Risikobetrachtung zu klären. Und weiter schreiben die Autoren des Entwurfs: „Angesichts der zu erwartenden geringen Anteile der Lang-Lkw am gesamten Lkw-Verkehr stellt dies kein Hindernis für eine Überführung des Lang-Lkw in den Regelbetrieb da.“

Verlängerter Sattelauflieger für sieben Jahre probeweise zugelassen

In dem Entwurf wird auch die Zulassung des verlängerten Sattelkraftfahrzeugs geregelt. Der soll für weitere sieben Jahre probeweise zugelassen werden. Begründet wird die Befristung damit, dass die Richtlinie 96/53/EG, auf deren Grundlage die Ausnahmeverordnung erlassen wurde, einen dauerhaften Betrieb dieses Lang-Lkw-Typen nicht zulässt. In diesen sieben Jahren soll weiterhin beobachtet werden, ob dieser Fahrzeugtyp sich positiv oder negativ auf die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen auswirkt.

Exklusiv-Umfrage der VerkehrsRundschau zum Lang-Lkw

Eine Umfrage, wie Dienstleister und Verlader den Einsatz des Lang-Lkw sehen und wie und in welchem Umfang sie das Fahrzeug einsetzen wollen, veröffentlicht die VerkehrsRundschau in der Ausgabe 48/49 vom 2. Dezember 2016. Abonnenten können im E-Paper den Beitrag ab Donnerstag, 1. Dezember, 16.00 Uhr nachlesen.

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