Frankfurt/Main. Den Beschluss der Bundesregierung, im zweiten Konjunkturprogramm keine Hilfsmaßnahmen für das Transportgewerbe zu verankern, stößt beim Bundesverband für Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) auf scharfe Kritik. „Während für Wirtschaft und Verbraucher Milliarden an Hilfen durch das Bundeskabinett verabschiedet wurden, bleibt das Transportgewerbe auf der zum 1. Januar 2009 beschlossenen drastischen Mauterhöhung um durchschnittlich 50 Prozent sitzen“, empörte sich BGL-Präsident Hermann Grewer. Durch die Mauterhöhung sieht der BGL 40.000 Arbeitsplätze und 5000 mittelständischen Unternehmen bedroht und fordert deshalb das Aussetzen der Maßnahme. Das Gewerbe verkrafte angesichts der schwierigen Auftragslage in einer drastisch schrumpfenden Wirtschaft keine Mehrbelastungen, zumal die Mehrkosten meist nicht oder nur unzureichend an die Verlader weitergegeben könne. Die „offenkundige Kaltschnäuzigkeit der Bundesregierung, das Massensterben im Gewerbe hinzunehmen“, habe heute den BGL-Vorstand veranlasst, seine Öffentlichkeitskampagne zur Wirkung der LKW-Mauterhöhung fortzusetzen, lies der Verband heute verlautbaren. Bereits im Herbst vergangenen Jahres war eine auf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) fokussierte Medienkampagne unter dem Motto „Steuern, Maut und Inflation haben einen Schutzpatron“ gestartet. Die nunmehr vom Vorstand beschlossene Wiederaufnahme der Kampagne stellt im Superwahljahr 2009 erneut die Verantwortung von Merkel in den Mittelpunkt. Durch Anzeigen in auflagenstarken Medien und die Rückwandplakatierung auf Nutzfahrzeugen, solle die Öffentlichkeit über die Verantwortung der Bundesregierung für die missliche Lage der Transportunternehmer informiert werden. Für die ersten 100 Rückwände übernimmt der BGL die anfallenden Kosten. Zudem hat der BGL-Vorstand beschlossen, gegen die LKW-Maut rechtlich vorzugehen. Der erste Entwurf eines Rechtsgutachtens gebe weitreichende Hinweise darauf, dass die deutsche LKW-Maut nicht im Einklang mit der einschlägigen EU-Richtlinie steht und daher angreifbar sei. Nach Fertigstellung des Gutachtens wird der BGL seinen Mitgliedsunternehmen behilflich sein, mit rechtlichen Mitteln gegen die nach BGL-Auffassung zu hohe LKW-Maut in Deutschland vorzugehen und Rückforderungen zu stellen. Hierfür würden Sammelklagen vor Verwaltungsgerichten erwogen, die zu einer Vorlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen sollen. Die Wegekostenrechnung in der Bundesrepublik Deutschland verstößt nach Auffassung des vom BGL beauftragten wissenschaftlichen Gutachters mit der Verrechnung von „Zukunftsinvestitionswerten“ gegen einschlägige EU-Berechnungsvorschriften. So würden statt der real investierten 190 Milliarden Euro in die Bundesfernstraßen fiktiv 307 Milliarden Euro als Kosten abgeschrieben und kalkulatorisch verzinst. Die Wegekosten in Deutschland dürften allein wegen dieses „Kunstgriffs“ zwischen 30 und 50 Prozent überhöht sein. „Wir werden baldmöglichst eine rechtliche Klärung dieser haarsträubenden Berechnungen über die Verwaltungsgerichte und letztendlich durch den EuGH herbeiführen lassen“, gab sich BGL-Präsident Grewer optimistisch. (sb)
BGL verstärkt Kampagne gegen Merkel
Verband will zudem gegen LKW-Maut klagen: Rechtsgutachten sieht Fehler in der Wegekostenberechnung des Bundes